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  • vor 1 Jahr
Mietrecht: Bei diesen Verstößen kann Mietern nicht nur die Kündigung drohen

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Transkript
00:00Im Mietrecht gibt es einige überraschende Regeln, bei deren Verstoß Mietern nicht nur eine Abmahnung,
00:11sondern sogar die Kündigung drohen kann. Ein Beispiel? Sonnenbaden ohne Kleidung auf dem
00:16Balkon ist grundsätzlich erlaubt, solange Nachbarn nicht gestört werden. Kommt es jedoch zu intimen
00:21Handlungen oder fühlt sich die Allgemeinheit belästigt, kann das als Ordnungswidrigkeit
00:26gewertet werden, mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafe bei exhibitionistischem
00:32Verhalten in der Nähe von Kindergärten oder Kirchen. Auch beim Duschen gibt es Fallstricke. Wer falsch
00:38duscht und dadurch Schäden wie Schimmel verursacht, handelt womöglich vertragswidrig. Die Folge? Mieter
00:45können verpflichtet werden, für die Beseitigung selbst aufzukommen. Sogar Geruchsbelästigung kann
00:50zur Kündigung führen, wie ein Fall zeigt, bei dem ein Mieter sich mit Reinigungsmitteln und
00:54Schuhcreme behandelte und so für unangenehme Gerüche sorgte. Das Mietrecht hält also einige
01:00unerwartete Stolperfallen bereit.

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